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Ạmtstitel
der, -s, -n
Amtsbezeichnung
Wortart:
Substantiv
Erstellt von:
Koschutnig
Erstellt am:
30.11.2009
Bekanntheit:
100%
Bewertungen:
2
3
Dieser Eintrag ist als Teil des Wörterbuches eingetragen.
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Kommentare (3)
Titelsüchtig?
Da es in D keine "Amtstitel", sondern "Amtsbezeichnungen" gibt, existieren in Ö auch viel mehr "Titel" als in der BDR. Da andererseits die österr. "Verwendungsbezeichnungen" (Oberst, Polizeipräsident, Sektionschef, Ministerialkanzleidirektor, Oberwerkmeister, Bezirksspektor ... ) keine "Titel" sind, wird deren Zahl doch wieder reduziert (ausgelagert, sozusagen, so wie das Defizit reduziert wird)
Mehr:
http://tinyurl.com/ybu8jnw)
Koschutnig
30.11.2009
Wie wahr...
So mancher einer war dem so verfallen, das dies sogar auf einem Stein gemeißelt
steht. Wie Realitätenbesitzer oder Hausbesitzerswitwe, etc.
pedrito
01.12.2009
"
Spaziergang durch die Romanwelt eines Heimito v. Doderer oder eines Herzmanovsky-Orlando
": also sprach - ja,
WER DENN? - UHBP!
Die dem Beamten zukommenden
Amtstitel
sind für den Bundesdienst in den Dienstzweigeordnungen geregelt, die eine Anlage zum GÜG /=Gehaltsüberleitungsgesetz/ bilden. Ihre Lektüre mutet zum Teil wie eine Spaziergang durch die Romanwelt eines Heimito v. Doderer oder eines Herzmanovsky-Orlando an.
source:
Heinz Fischer
, Das Politische System Österreichs, Europaverlag, 1982
Und UHBP, ehe er UHBP wurde, setzte fort:
»
So findet man in der Dienstzweigeordnung für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung u.a. den Gartenbauassistenten bis zum Gartenbaudirektor, den Hauptgraveur und den Chefgraveur, eine Reihe von »Adjunkten«, den Bereiter und den Bereiteranwärter der Spanischen Reitschule ....«
Koschutnig
05.07.2015
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