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Ạnbringen

das,

Anzeige, Antrag etc. an eine Behörde


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: klaser
Erstellt am: 16.01.2011
Bekanntheit: 60%  
Bewertungen: 7 0

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anbringen
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Kommentare (4)


Vom Büro für Vereins-,
Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten, 2011:
"Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Anbringen gemäß § 13 Abs.3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird. Wird der Mangel rechtzeitig behoben, so gilt das Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht."
klaser 16.01.2011


Der Begriff "Anbringen" wird in der Kommunikation zwischen Behörde und Beteiligten verwendet. Als Anbringen bezeichnet man die Kontaktaufnahme einer Beteiligten/eines Beteiligten mit der Behörde aus eigenem Anlass. Anbringen können Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen sein.
Hinweis
Anbringen können schriftlich, persönlich und telefonisch eingebracht werden.
source: Oesterreich.gv.at

Pernhard 29.06.2020





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Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.

Das vom österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche österreichische Wörterbuch dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951.

Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig. Die Seite unterstützt auch Studenten in Österreich, insbesondere für den Aufnahmetest Psychologie und den MedAT für das Medizinstudium.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Betonung entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden aus nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Vokabulars den kulinarischen Bereich.

Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Eingang in die Schriftsprache.