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ạmtshandeln
in amtlicher Eigenschaft vorgehen
Wortart:
Verb
Kategorie:
Amts- und Juristensprache
Humorige Bezeichnungen
Erstellt von:
Koschutnig
Erstellt am:
24.09.2011
Bekanntheit:
100%
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Kommentare (1)
Beamtisch:
DUDEN online: "amtshandeln. Gebrauch: österreichisch
ich amtshand[e]le; amtsgehandelt"
amtshandeln] (österr.:)
in amtlicher Eigenschaft vorgehen
: der Gendarm hat auf höheren Befehl
amtsgehandelt
source: Duden Universalwörterbuch
Die Wega hat
amtsgehandelt
– der Augartenspitz ist geräumt
source: wordpress.com 8.7.2009
s.a.
beamtshandeln jdn.
-"beamtshandeln", das noch weit "beamtischere" Sprache ist - kabaretttauglich! Vom Normalbürger kann derlei wohl nur sarkastisch verwendet werden!
Koschutnig
24.09.2011
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