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Absetzbetrag
der, -es, Umlaut + -e
Steuerabzugsbetrag
Wortart:
Substantiv
Kategorie:
Arbeitswelt
Amts- und Juristensprache
Erstellt von:
Koschutnig
Erstellt am:
03.11.2012
Bekanntheit:
56%
Bewertungen:
5
4
Dieser Eintrag ist als Teil des Wörterbuches eingetragen.
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Kommentare (3)
Online Enzyklopädie.de:
zitiert als Definition eine österr. Quelle ( Österr. Nationalbank):
Im Gegensatz zu den Abschreibposten (Außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten), die `nur` den Betrag, von der die Steuer berechnet wird, senken, werden die
Absetzbeträge
in voller Höhe direkt von der Steuer abgezogen.
Gefunden auf
http://tinyurl.com/y8yzjxej
http://www.enzyklo.de/Begriff/Absetzbetrag
Wikipedia zu "Steuerermäßigung":
Im Falle der Verminderung des Steuerbetrages spricht man auch von Abzugsbetrag oder
Absetzbetrag (vor allem in Österreich)
.
D:
Der ermäßigte Steuerbetrag (
S/erm
) wird aus der Bemessungsgrundlage (
B
), dem tariflichen Steuersatz (
s
) und dem
Abzugsbetrag
(
A
) folgendermaßen berechnet:
S/erm = B x s - A
DUDEN Online nennt als Synonym "Freibetrag", was für Österreich jedenfalls nicht zutrifft.
Zur Häufigkeit siehe Google.de: "Abzugsbetrag"
https://www.google.de/#q=Abzugsbetrag&qscrl=1
und vergleiche dort mit "Absetzbetrag"
Koschutnig
03.11.2012
<
Ebenso in D !
Cubitus
03.11.2012
Cubitus
07.11.2012
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