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Alle͟inerzieherabsetzbetrag
der, -es, Umlaut + -e
Alleinerziehendenentlastungsbetrag; früher: Haushaltsfreibetrag
Wortart:
Substantiv
Kategorie:
Arbeitswelt
Amts- und Juristensprache
Erstellt von:
Koschutnig
Erstellt am:
03.11.2012
Bekanntheit:
33%
Bewertungen:
6
5
Dieser Eintrag ist als Teil des Wörterbuches eingetragen.
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PDF von Alleinerzieherabsetzbetrag
Kommentare (4)
Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) steht Ihnen zu,
wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen haben und in diesem Zeitraum mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft gelebt haben.
source: Arbeiterlammer Steiermark
Der deutsche
"Alleinerziehendenentlastungsbetrag"
ist hingegen kein Absetz- (Steuerabzugs-)Betrag, sondern ein Freibetrag:
Alleinerziehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte
[also nicht von der Steuer!]
abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.
(WP)
Koschutnig
03.11.2012
Cubitus
07.11.2012
Zu Lüfterl :Bericht von "ewie" aus dem Jahr 1952 (31.05.)
Cubitus
13.11.2012
In D gab's einen "Haushaltsfreibetrag"
Der
Haushaltsfreibetrag
war bis zum Jahre 2004 gültig und wurde allen Personen gewährt, die alleinstehend waren und mindestens ein Kind zu erziehen hatten. […] Im Jahre 2004 wurde der Haushaltsfreibetrag abgeschafft und durch den
Alleinerziehendenentlastungsbetrag
ersetzt.
source: Steuern, Gehalt & Beruf. Steuerklassen.com
Koschutnig
09.03.2016
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