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Alarmblinkanlage
die, -, -n
Warnblinkanlage, Warnblinker
Wortart:
Substantiv
Kategorie:
Technische Begriffe
Erstellt von:
Joachim_Dorner
Erstellt am:
30.01.2016
Bekanntheit:
53%
Bewertungen:
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Dieser Eintrag ist als Teil des Wörterbuches eingetragen.
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Kommentare (2)
Alle aktuellen Kraftfahrzeuge müssen mit einer Alarmblinkanlage ausgestattet sein. Beim Betätigen der Alarmblinkanlage blinken alle Blinklichter am Fahrzeug gleichzeitig. Die Verwendung ist zur Abwendung einer Gefahr gestattet. Wichtig ist, dass jeder Fahrer ohne hinschauen zu müssen den Knopf seiner Alarmblinkanlage sehr rasch und automatisch findet.
source: alles-fuehrerschein.at
Joachim_Dorner
14.06.2016
Die Alarmblinkanlage darf grundsätzlich u.a. dann verwendet werden, wenn die Lenkerin/der Lenker andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will.
source: help.gv.at
Joachim_Dorner
14.06.2016
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