2.5
stars -
54
reviews
5
Wörterbuch
Forum
Blog
×
Deine Meinung
Bitte Anmelden um Deine Bewertung und Deine Meinung abzugeben.
Geschworne
der, -n, -n
Geschworene
Wortart:
Substantiv
Kategorie:
Amts- und Juristensprache
Erstellt von:
bessawissa
Erstellt am:
07.05.2007
Bekanntheit:
55%
Bewertungen:
31
4
Dieser Eintrag ist als Teil des Wörterbuches eingetragen.
Dieses Wort kann mit den Informationen auch als PDF ausgegeben werden:
PDF von Geschworne
Kommentare (2)
Laut Wikipedia: Als Geschworener, in der österreichischen Kanzleisprache auch Geschworner (von spätmittelhochdeutsch gesworne = derjenige, der geschworen hat und damit eidlich verpflichtet ist) bezeichnet man: * in einer veralteten Bedeutung einen Schöffen an einem Schwurgericht * in Österreich einen Laienrichter, der bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten zunächst mit sieben anderen Geschworenen über die Schuldfrage und danach gemeinsam mit den drei Berufsrichtern (dem "Schwurgerichtshof") über das Strafmaß entscheidet (...) (Zitatende) Aber richtig ist: nicht nur in der Kanzleisprache, sondern in allen österreichischen Gesetzestexten heißt es bei uns korrekt "der Geschworne".
bessawissa
07.05.2007
In Österreich fällt manches unter den Tisch. Warum nicht auch ein simples e ! ;-)
nedo1943
14.01.2017
Facebook
Xing
Twitter